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Complementa Maxi


Bleiben Sie jung mit der Assura!

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Complementa Maxi-Bedingungen


Leistungen Complementa Maxi

Spitalaufenthalt
Behandlung und Spitalaufenthalt Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffenlichen Spitäler in der Schweiz, einschliesslich teilstationäre und ambulante Behandlungen, ohne zeitliche Begrenzung, mit freier Arztwahl
Haushaltshilfekosten durch einen Pflegedienst Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 50.- pro Tag, maximal 30 Tage pro Jahr
Kosten für besondere Krankenbetreuung Fr. 1'000.- pro Jahr
Entschädigung für die Begleitung von Minderjährigen Fr. 70.- pro Tag, maximal 10 Tage pro Jahr für die vom Spital fakturierten Kosten für die Unterkunft der Begleitperson
Kosten für einen durch eine offizielle Organisation verrichteten Kinderhütedienst, sofern das Kind nicht älter als 15 Jahre ist Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 70.- pro Tag, maximal 21 Tage pro Jahr, während des Spitalaufenthaltes des erwachsenen Versicherten

Ambulante Behandlungen und besondere Leistungen
Ambulante Behandlung ausserhalb des Wohnkantons Übernahme der Tarifdifferenz
Alternativtherapien Deckung durch Einschluss der Kategorie Medna und der Kategorie Natura
Material und Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung Bis zu 100% eines maximalen Rechnungsbetrages von Fr. 500.- pro Jahr für medizinische Apparate und orthopädische Hilfsmittel
Zahnbehandlungen, die durch einen in der Schweiz zugelassenen Zahnarzt erbracht werden Bis zu 100% eines maximalen Rechnungsbetrages von Fr. 1'500.- pro Jahr, nach Abzug einer Franchise von Fr. 500.-. Die Franchise wird um 50% reduziert, wenn zusätzlich die Deckung Denta Plus abgeschlossen wurde
Kosten für medizinisch notwendige Transporte durch Ambulanz oder Helikopter Bis zu 100% für Transportkosten in der Schweiz. Gebietsausdehnung durch Abschluss der Kategorie Mondia möglich
Such- und Rettungskosten (auch per Helikopter) Bis zu 100% eines Brutto-Rechnungsbetrages von Fr. 20'000.- in der Schweiz. Gebietsausdehnung durch Abschluss der Kategorie Mondia möglich
Notfallbedingte Behandlungskosten bei vorübergehendem Auslandaufenthalt Deckung gemäss Schweizer Tarif. Möglichkeit, die tarifübersteigenden Kosten durch Einschluss der Kategorie Mondia zu versichern
Kosten für Nachhilfestunden, die von einer qualifizierten Person erteilt werden Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 50.- pro Tag, maximal Fr. 3'000.- pro Jahr, wenn der minderjährige Versicherte infolge Krankheit oder Unfall während 1 Monat nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen
Entschädigung für zu Hause erbrachte Pflegeleistungen, die einen Spitalaufenthalt vermeiden Übernahme der zusätzlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 200.- pro Tag
Badekuren in der Schweiz Übernahme der vorgängig von einem Arzt verordneten Bade- und Pflegekosten bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von Fr. 1'000.- pro Jahr, sofern diese im Rahmen einer aktuellen Erkrankung verordnet wurden
Badekuren im Ausland Übernahme der vorgängig von einem Arzt verordneten Bade- und Pflegekosten bis zu einem maximalen jährlichen Rechnungsbetrag von Fr. 500.-, sofern diese im Rahmen einer aktuellen Erkrankung verordnet wurden, die nicht in der Schweiz behandelt werden kann
Erholungskuren in der Schweiz Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 40.- pro Tag, maximal 21 Tage pro Jahr
Ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 100.- pro Jahr, kumulierbar bis maximal Fr. 500.-
Chirurgische Sehkorrektur Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 100.- pro Jahr, kumulierbar bis zu maximal Fr. 500.-

Der Entschädigungssatz ist abhängig von der Höhe der Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Kostenbeteiligung des Versicherten
Entschädigungssatz Franchisen Erwachsene Franchisen Kinder
100% Fr. 1'500.? und mehr Fr. 400.? und mehr
80% Fr. 1'000.? Fr. 0.? bis Fr. 300.?
60% Bei tieferen Franchisen
3A Allfinanz Assekuranz Allnova AG

Beratungsstelle Assura

Badenerstrasse 621

CH-8048 Zürich
Tel. 043 / 818 68 68
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