| Notfallbedingte Behandlungskosten bei vorübergehendem Auslandaufenthalt |
Übernahme der Behandlungskosten bis zum höchstens doppelten Betrag, der in der Schweiz im Wohnkanton des Versicherten für identische Behandlungen vergütet würde. Die Bestimmungen über die internationale Leistungsaushilfe sowie die bilateralen Abkommen mit der EU bleiben vorbehalten. |