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Grundversicherung



Krankenpflegeversicherung
Basis
Obligatorische Krankenpflegeversicherung
KVG-Bedingungen
Basis-Bedingungen

Basis "Hausarzt"
An erster Stelle Konsultation des Hausarztes
KVG-Bedingungen
Basis "Hausarzt"-Bedingungen
Basis "Hausarzt"-Beitrittserklärung
Basis "Hausarzt"-Fragen/Antworten

PharMed
An erster Stelle Konsultation des Hausarztes und Medikamenteinkauf ausschliesslich in den Sun Store Apotheken (nicht in allen Kantonen verfügbar)
KVG-Bedingungen
PharMed - Bedingungen
Charta - PharMed-Netz
Liste der Vertrauensapotheken
Nouvelle prestation des Pharmacies SUN STORE (nur auf Französisch)

Economica
Einschränkung der Wahl des Spitals bei Spitalaufenthalt, Beschränkung auf die öffentlichen, subventionierten Spitäler (Kantone FR, AG, BE)
KVG-Bedingungen
Economica-Bedingungen





Leistungen für Basis, Basis "Hausarzt", PharMed, Economica

Spitalaufenthalt
Behandlung und Spitalaufenthalt Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffentlichen Spitäler im Wohnkanton (Kantons- und Bezirksspitäler)
Mutterschaft: Schwangerschaft und Niederkunft Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffentlichen Spitäler im Wohnkanton sowie der mutterschaftsspezifischen Kosten ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt

Ambulante Behandlungen und besondere Leistungen
Material und Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung Gesetzliche Leistungen gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel)
Zahnbehandlungen, die durch einen in der Schweiz zugelassenen Zahnarzt erbracht werden Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt (gemäss abschliessender Liste Kapitel 5 KLV)
Kosten für medizinisch notwendige Transporte durch Ambulanz oder Helikopter 50% des Rechnungsbetrags, max. Fr. 500.- pro Jahr für Transporte in der Schweiz
Such- und Rettungskosten (auch per Helikopter) 50% des Rechnungsbetrags, max. Fr. 5'000.- pro Jahr für Rettungen in der Schweiz
Notfallbedingte Behandlungskosten bei vorübergehendem Auslandaufenthalt Übernahme der Behandlungskosten bis zum höchstens doppelten Betrag, der in der Schweiz im Wohnkanton des Versicherten für identische Behandlungen vergütet würde. Die Bestimmungen über die internationale Leistungsaushilfe sowie die bilateralen Abkommen mit der EU bleiben vorbehalten.
Entschädigung für zu Hause erbrachte Pflegeleistungen, um einen Spitalaufenthalt zu vermeiden Gesetzliche Leistungen
Badekuren in der Schweiz Gesetzliche Leistungen (Fr. 10.- pro Tag), maximal 21 Tage pro Jahr. Pflegemassnahmen gemäss KVG
Ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen Fr. 180.- alle 5 Versicherungsjahre für Erwachsene sowie Fr. 180.- pro Jahr für Minderjährige. Weitere gesetzliche Leistungen gemäss MiGel


Gesetzliche Kostenbeteiligung durch den Versicherten
- Wählbare Franchise nach Wunsch des Versicherten
- Zusätzlicher Selbstbehalt von 10% (für Kinder maximal Fr. 350.- pro Jahr und für Erwachsene Fr. 700.-)

3A Allfinanz Assekuranz Allnova AG

Beratungsstelle Assura

Badenerstrasse 621

CH-8048 Zürich
Tel. 043 / 818 68 68
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