Erweiterung auf den lokalen Tarif der in der Schweiz versicherten Leistungen
Im Notfall steht eine Alarmzentrale täglich während 24 Stunden zur Verfügung
Medizinische Unterstützung durch einen Arzt vor Ort
Uneingeschränkter Spitalkostenvorschuss
Transportkosten
Patienten-Rückführung
Rückführung bei Todesfall
Rückführung anderer versicherter Personen sowie der Kinder des Versicherten
Besuch durch einen nahen Verwandten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland
Such- und Bergungskosten
Administrative Unterstützung bei Verlust von Personalausweisen und Reisedokumenten
Lieferung von notwendigen Medikamenten, welche vor Ort nicht zur Verfügung stehen
Übermittlung wichtiger Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Schadenfall
Wer kann sich versichern?
Ob Einzelperson, Ehepaar oder Familie: alle Assura-Kunden, die mindestens in den Kategorien Basis und Complementa Plus versichert sind und ihre Papiere in der Schweiz hinterlegt haben, können die Kategorie Aventura abschliessen.
Die Versicherung für Ehepaare erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer, seinen Ehe- oder Konkubinatspartner sowie auf eine Eineltern-Familie mit einem Kind (maximal 2 Personen).
Die Familienversicherung erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer, seinen Ehe- oder Konkubinatspartner, der im selben Haushalt wohnt, sowie auf die Kinder der Vorgenannten bis zu deren Volljährigkeit (3 und mehr Personen).
Wie kann man sich versichern?
Nichts leichter als das: Durch entsprechende Prämienüberweisung vor Abreise mittels beiliegendem Einzahlungsschein für die gewünschte Reisedauer. Vergessen Sie nicht, auf dem erwähnten Einzahlungsschein die verlangten Informationen und das Datum der Abreise zu vermerken.
Aventura, die Deckung nach Mass: Sie legen persönlich den Beginn sowie die Dauer fest...
Anzahl Tage
Einzelperson
Ehepaar (2 Personen)
Familie (3 Personen und mehr)
8
18.00
29.00
40.00
15
23.00
36.00
50.00
22
27.00
44.00
60.00
30
30.00
48.00
66.00
Die Alterslimite für einen Vertragsabschluss ist das vollendete 60. Altersjahr.
Für einen Aufenthalt, welcher länger als 30 Tage dauert oder für Fälle, die nicht berücksichtigt sind, können Sie die Mitarbeiter in Ihrer Assura S.A. - Niederlassung kontaktieren. Die Ehegatten, Konkubinatspartner oder Kinder, die bei einem anderen Versicherer versichert sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen der Aventura.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Schadenfälle infolge Kriegsbewegungen, Aufruhr oder Massenbewegungen, Handlungen des Terrorismus oder der Sabotage oder ähnlicher Ereignisse von der Versicherung ausgeschlossen sind (Art. 4.1.13 AVB). Dementsprechend empfehlen wir Ihnen dringend, die Rubrik «Reisehinweise» auf der Internetseite des EDA zu beachten, welche Sie über die aktuelle Situation verschiedener Länder (ausgeschlossen sind die Länder Westeuropas) und der allfälligen Risiken, denen Sie sich bei einem Aufenthalt aussetzen, informiert.