Produkte      Nützliche Informationen      Über uns      Kontakt      Sitemap       
Home

Über die Assura
Philosophie
Portrait

Produkte
Alle Produkte
Grundversicherung
Complementa Maxi
Complementa Plus
Priveco / Priveco Plus
Optima / Optima Plus
Ultra
Hospita
Denta Plus
Denta
Medna
Natura
Mondia
Previsia
Previsia Plus / Previsia Maxi
Pecunia
Aventura
Vorgeburtsversicherung

Nützliche Informationen
Eintrittsalter garantiert
Sich bei Assura versichern
Subventionen
Generika-Medikamente

Downloads
Antragsformulare
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Prospekte

Vergleich aller Krankenkassen KVG

Kontakt
Kontaktieren Sie uns

Info
Unser Standort
Impressum
Disclaimer
AGB's
Sitemap
Eigene Homepage
Jobs
News

Interessante Websiten
Linkpartner

© Copyright by AWS-Informatik GmbH
Webmaster
System powered by:
AWS-Informatik GmbH
Previsia Plus/Previsia Maxi


Bleiben Sie jung mit der Assura!

VVG-Bedingungen
Previsia Plus-Bedingungen


Leistungen Previsia Plus

Heilungs- und diverse Kosten
Die ambulanten Behandlungs- sowie die Spitalkosten werden ergänzend zu den im KVG, VVG, IVG und MVG vorgesehenen Leistungen übernommen, ohne Beschränkung der Dauer und weltweit

Heilungskosten
Kosten für Alternativmedizin 12 Konsultationen, die nach dem Unfalltag innert Jahresfrist von einem Therapeuten erbracht werden
Hauspflege Bis zu Fr. 300.- pro Tag, wenn die Hauspflege ärztlich verordnet ist und von einem offiziellen Pflegedienst durchgeführt wird
Kuren und Erholungsaufenthalte Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden übernommen
Fr. 200.- für Aufenthalts- und Pensionskosten, jedoch maximal Fr. 6000.- pro Fall
Zahnbehandlungen Die von einem Zahnarzt verordneten oder durchgeführten Behandlungen werden übernommen. Übernahme der provisorischen und definitiven Behandlungen bei Minderjährigen, sofern diese vor dem vollendeten 22. Lebensjahr erfolgen
Plastische Chirurgie Bis zu Fr. 60 000.? pro Fall, sofern sich der Eingriff infolge des Unfalles als notwendig erweist

Diverse Kosten
Haushalthilfe durch einen Betreuungsdienst Bis zu Fr. 80.? pro Tag, jedoch maximal Fr. 6 000.? pro Fall bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%
Hilfsmittel Erste Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörgeräten und orthopädischen Hilfsmitteln
Reparatur- und Ersatzkosten bei Beschädigung oder Zerstörung
Mietkosten für Krankenmobiliar
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 60000.? pro Fall
Transportkosten Sind gedeckt, falls medizinisch notwendig
Transport der sterblichen Überreste Übernahme der Transportkosten bis zum Wohnsitz in der Schweiz sowie der Kosten für die amtlichen und administrativen Formalitäten
Materialschäden Bis zu Fr. 6000.? pro Fall
bernahme von Reinigung, Reparatur oder Ersatz (Neuwert) von Kleidern oder anderen persönlichen Gegenständen
Übernahme der Reinigungskosten von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen von Privatpersonen, die sich um die Rettung und den Transport der verletzten Person gekümmert haben
Zusätzliche Leistungen bei einem Unfall im Ausland Wenn die versicherte Person im Ausland ins Spital eingeliefert wird und nicht rückgeführt werden kann, werden folgende Zusatzkosten übernommen:
- die Verlängerung des Aufenthaltes von Familienmitgliedern, respektive derjenigen Personen, welche die versicherte Person am Ort der Hospitalisation begleiten
- die Reisekosten eines nahen Familienmitgliedes der versicherten Person (Ehepartner/in, Vater/Mutter, Bruder/Schwester oder Lebenspartner/in) bis an den Ort der Hospitalisation, sofern der Spitalaufenthalt mehr als 7 Tage beträgt

Insbesondere für Kinder
Kinderhütedienst bis zum Alter von 15 Jahren Bis zu Fr. 80.? pro Tag, aber maximal Fr. 6000.? pro Fall, im Falle eines Spitalaufenthaltes einer erwachsenen Person
Begleitkosten bei einem Spitalaufenthalt der versicherten Person Bis zu Fr. 100.? pro Übernachtung, aber maximal Fr. 3000.? pro Fall
Diese Leistung wird für die Begleitung eines Kindes durch eine erwachsene Person oder für ein Kind bis 5 Jahre gewährt, das bei der hospitalisierten Mutter bleiben muss
Beaufsichtigung der Kinder zu Hause Während 6 Monaten Übernahme der zusätzlichen Ausgaben für eine von einem organisierten und anerkannten Pflegedienst gestellte Person
Kosten schulischer Unterstützung, die von einer Fachperson erteilt wird Fr. 50.- pro Tag, jedoch maximal Fr. 3'000.- pro Kalenderjahr, wenn die versicherte Person während eines Monates nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen

Taggeld im Falle von Arbeitsunfähigkeit
Dauer des Leistungsanspruchs 720 Tage
Mögliche Wartefristen 3, 14, 30 und 60 Tage

Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes
50% der vereinbarten Tagespauschale während höchstens 180 Tagen für einen Erholungsaufenthalt
Doppelte Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes im Ausland oder eines gleichzeitigen Spitalaufenthaltes der versicherten Person und seines Ehepartners/seiner Ehepartnerin infolge desselben Unfalles

Deckung gemäss folgenden Varianten:

Erwachsene
  Todesfall Progressives Invaliditäts-kapital Spital-pauschale (pro Tag) Taggeld* Heilungskosten und diverse Kosten*
1 Fr. 20'000.- Fr. 100'000.- Fr. 30.- Fr. 10.-
bis Fr. 60.-
In Ergänzung zu KVG, UVG, IVG, MVG, ohne Beschränkung der Dauer, Einzelheiten oben erwähnt
2 Fr. 5'000.- Fr. 100'000.- Fr. 20.- Fr. 10.-
bis Fr. 40.-
3 Fr. 30'000.- Fr. 60'000.- Fr. 30.- Fr. 10.-
bis Fr. 40.-
4 Fr. 50'000.- Fr. 100'000.- Fr. 30.- Fr. 10.-
bis Fr. 60.-
5 Fr. 10'000.- Fr. 20'000.- Fr. 10.- Fr. 10.-
bis Fr. 20.-

Kinder
  Todesfall Progressives Invaliditäts-kapital Spital-pauschale(pro Tag) Heilungskosten und diverse Kosten*
1 Fr. 5'000.- Fr. 150'000.- Fr. 10.- In Ergänzung zu KVG, UVG, IVG, MVG, ohne Beschränkung der Dauer, Einzelheiten oben erwähnt
2 Fr. 3'000.- Fr. 100'000.- Fr. 10.-
3 Fr. 3'000.- Fr. 75'000.- Fr. 10.-
4 Fr. 3'000.- Fr. 50'000.- Fr. 10.-
5 Fr. 3'000.- Fr. 30'000.- Fr. 10.-
6 Fr. 10'000.- Fr. 200'000.- Fr. 10.-
7 Fr. 10'000.- Fr. 250'000.- Fr. 10.-

* Freiwillig





Previsia Maxi-Bedingungen
 


Leistungen Previsia Maxi

Heilungs- und diverse Kosten
Die ambulanten Behandlungs- sowie die Spitalkosten werden ergänzend zu den im KVG, VVG, IVG und MVG vorgesehenen Leistungen übernommen, ohne Beschränkung der Dauer und weltweit

Heilungskosten
Kosten für Alternativmedizin 12 Konsultationen, die nach dem Unfalltag innert Jahresfrist von einem Therapeuten erbracht werden
Hauspflege Bis zu Fr. 300.- pro Tag, wenn die Hauspflege ärztlich verordnet ist und von einem offiziellen Pflegedienst durchgeführt wird
Kuren und Erholungsaufenthalte Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden übernommen
Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden übernommen. Fr. 200.- für Aufenthalts- und Pensionskosten, jedoch maximal Fr. 6000.- pro Fall
Zahnbehandlungen Die von einem Zahnarzt verordneten oder durchgeführten Behandlungen werden übernommen. Übernahme der provisorischen und definitiven Behandlungen bei Minderjährigen, sofern diese vor dem vollendeten 22. Lebensjahr erfolgen
Plastische Chirurgie Bis zu Fr. 60 000.? pro Fall, sofern sich der Eingriff infolge des Unfalles als notwendig erweist

Diverse Kosten
Haushalthilfe durch einen Betreuungsdienst Bis zu Fr. 80.? pro Tag, jedoch maximal Fr. 6 000.? pro Fall bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%
Hilfsmittel Erste Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörgeräten und orthopädischen Hilfsmitteln
Reparatur- und Ersatzkosten bei Beschädigung oder Zerstörung
Mietkosten für Krankenmobiliar
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 60000.? pro Fall
Transportkosten Sind gedeckt, falls medizinisch notwendig
Transport der sterblichen Überreste Übernahme der Transportkosten bis zum Wohnsitz in der Schweiz sowie der Kosten für die amtlichen und administrativen Formalitäten
Materialschäden Bis zu Fr. 6000.? pro Fall
Übernahme von Reinigung, Reparatur oder Ersatz (Neuwert) von Kleidern oder anderen persönlichen Gegenständen
Übernahme der Reinigungskosten von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen von Privatpersonen, die sich um die Rettung und den Transport der verletzten Person gekümmert haben
Zusätzliche Leistungen bei einem Unfall im Ausland Wenn die versicherte Person im Ausland ins Spital eingeliefert wird und nicht rückgeführt werden kann, werden folgende Zusatzkosten übernommen:
Die Verlängerung des Aufenthaltes von Familienmitgliedern, respektive derjenigen Personen, welche die versicherte Person am Ort der Hospitalisation begleiten
Die Reisekosten eines nahen Familienmitgliedes der versicherten Person (Ehepartner/in, Vater/Mutter, Bruder/Schwester oder Lebenspartner/in) bis an den Ort der Hospitalisation, sofern der Spitalaufenthalt mehr als 7 Tage beträgt

Insbesondere für Kinder
Kinderhütedienst bis zum Alter von 15 Jahren Bis zu Fr. 80.? pro Tag, aber maximal Fr. 6000.? pro Fall, im Falle eines Spitalaufenthaltes einer erwachsenen Person
Begleitkosten bei einem Spitalaufenthalt der versicherten Person Bis zu Fr. 100.? pro Übernachtung, aber maximal Fr. 3000.? pro Fall
Diese Leistung wird für die Begleitung eines Kindes durch eine erwachsene Person oder für ein Kind bis 5 Jahre gewährt, das bei der hospitalisierten Mutter bleiben muss
Beaufsichtigung der Kinder zu Hause Während 6 Monaten Übernahme der zusätzlichen Ausgaben für eine von einem organisierten und anerkannten Pflegedienst gestellte Person
Kosten schulischer Unterstützung, die von einer Fachperson erteilt wird Fr. 50.- pro Tag, jedoch maximal Fr. 3'000.- pro Kalenderjahr, wenn die versicherte Person während eines Monates nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen

Taggeld im Falle von Arbeitsunfähigkeit
Dauer des Leistungsanspruchs 720 jours
Mögliche Wartefristen 0, 3, 7, 14, 30, 60, 90 et 180 Tage

Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes
Ausrichtung der vereinbarten Tagespauschale, aber höchstens während
5 Jahren
50% der vereinbarten Tagespauschale während 180 Tagen für Pflege zu Hause, wenn diese von einem organisierten medizinischen Pflegedienst durchgeführt wird und ein Spitalaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann
50% der vereinbarten Tagespauschale während höchstens 180 Tagen für einen Erholungsaufenthalt
Doppelte Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes im Ausland oder eines gleichzeitigen Spitalaufenthaltes der versicherten Person und seines Ehepartners/seiner Ehepartnerin infolge desselben Unfalles

Freie Wahl folgender Leistungsbeträge:

Leistungen
Todesfall Von Fr. 10' 000.- Bis Fr. 300'000.-
Progressives Invaliditätskapital Von Fr. 20' 000.- Bis Fr. 400'000.-
Spitalgeld Von Fr. 10.- pro Tag Bis Fr. 100.- pro Tag


Aufgrund seiner spezifischen Tarifierung wird dieses Produkt in unserem Online-Offerten-Modul nicht aufgeführt.  

3A Allfinanz Assekuranz Allnova AG

Beratungsstelle Assura

Badenerstrasse 621

CH-8048 Zürich
Tel. 043 / 818 68 68
Email
PostIt Assura (130) de