Die ambulanten Behandlungs- sowie die Spitalkosten werden ergänzend zu den im KVG, VVG, IVG und MVG vorgesehenen Leistungen übernommen, ohne Beschränkung der Dauer und weltweit
Heilungskosten
Kosten für Alternativmedizin
12 Konsultationen, die nach dem Unfalltag innert Jahresfrist von einem Therapeuten erbracht werden
Hauspflege
Bis zu Fr. 300.- pro Tag, wenn die Hauspflege ärztlich verordnet ist und von einem offiziellen Pflegedienst durchgeführt wird
Kuren und Erholungsaufenthalte
Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden übernommen Fr. 200.- für Aufenthalts- und Pensionskosten, jedoch maximal Fr. 6000.- pro Fall
Zahnbehandlungen
Die von einem Zahnarzt verordneten oder durchgeführten Behandlungen werden übernommen. Übernahme der provisorischen und definitiven Behandlungen bei Minderjährigen, sofern diese vor dem vollendeten 22. Lebensjahr erfolgen
Plastische Chirurgie
Bis zu Fr. 60 000.? pro Fall, sofern sich der Eingriff infolge des Unfalles als notwendig erweist
Diverse Kosten
Haushalthilfe durch einen Betreuungsdienst
Bis zu Fr. 80.? pro Tag, jedoch maximal Fr. 6 000.? pro Fall bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%
Hilfsmittel
Erste Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörgeräten und orthopädischen Hilfsmitteln Reparatur- und Ersatzkosten bei Beschädigung oder Zerstörung Mietkosten für Krankenmobiliar
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 60000.? pro Fall
Transportkosten
Sind gedeckt, falls medizinisch notwendig
Transport der sterblichen Überreste
Übernahme der Transportkosten bis zum Wohnsitz in der Schweiz sowie der Kosten für die amtlichen und administrativen Formalitäten
Materialschäden
Bis zu Fr. 6000.? pro Fall bernahme von Reinigung, Reparatur oder Ersatz (Neuwert) von Kleidern oder anderen persönlichen Gegenständen Übernahme der Reinigungskosten von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen von Privatpersonen, die sich um die Rettung und den Transport der verletzten Person gekümmert haben
Zusätzliche Leistungen bei einem Unfall im Ausland
Wenn die versicherte Person im Ausland ins Spital eingeliefert wird und nicht rückgeführt werden kann, werden folgende Zusatzkosten übernommen: - die Verlängerung des Aufenthaltes von Familienmitgliedern, respektive derjenigen Personen, welche die versicherte Person am Ort der Hospitalisation begleiten - die Reisekosten eines nahen Familienmitgliedes der versicherten Person (Ehepartner/in, Vater/Mutter, Bruder/Schwester oder Lebenspartner/in) bis an den Ort der Hospitalisation, sofern der Spitalaufenthalt mehr als 7 Tage beträgt
Insbesondere für Kinder
Kinderhütedienst bis zum Alter von 15 Jahren
Bis zu Fr. 80.? pro Tag, aber maximal Fr. 6000.? pro Fall, im Falle eines Spitalaufenthaltes einer erwachsenen Person
Begleitkosten bei einem Spitalaufenthalt der versicherten Person
Bis zu Fr. 100.? pro Übernachtung, aber maximal Fr. 3000.? pro Fall Diese Leistung wird für die Begleitung eines Kindes durch eine erwachsene Person oder für ein Kind bis 5 Jahre gewährt, das bei der hospitalisierten Mutter bleiben muss
Beaufsichtigung der Kinder zu Hause
Während 6 Monaten Übernahme der zusätzlichen Ausgaben für eine von einem organisierten und anerkannten Pflegedienst gestellte Person
Kosten schulischer Unterstützung, die von einer Fachperson erteilt wird
Fr. 50.- pro Tag, jedoch maximal Fr. 3'000.- pro Kalenderjahr, wenn die versicherte Person während eines Monates nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen
Taggeld im Falle von Arbeitsunfähigkeit
Dauer des Leistungsanspruchs
720 Tage
Mögliche Wartefristen
3, 14, 30 und 60 Tage
Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes
50% der vereinbarten Tagespauschale während höchstens 180 Tagen für einen Erholungsaufenthalt Doppelte Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes im Ausland oder eines gleichzeitigen Spitalaufenthaltes der versicherten Person und seines Ehepartners/seiner Ehepartnerin infolge desselben Unfalles
Deckung gemäss folgenden Varianten:
Erwachsene
Todesfall
Progressives Invaliditäts-kapital
Spital-pauschale (pro Tag)
Taggeld*
Heilungskosten und diverse Kosten*
1
Fr. 20'000.-
Fr. 100'000.-
Fr. 30.-
Fr. 10.- bis Fr. 60.-
In Ergänzung zu KVG, UVG, IVG, MVG, ohne Beschränkung der Dauer, Einzelheiten oben erwähnt
2
Fr. 5'000.-
Fr. 100'000.-
Fr. 20.-
Fr. 10.- bis Fr. 40.-
3
Fr. 30'000.-
Fr. 60'000.-
Fr. 30.-
Fr. 10.- bis Fr. 40.-
4
Fr. 50'000.-
Fr. 100'000.-
Fr. 30.-
Fr. 10.- bis Fr. 60.-
5
Fr. 10'000.-
Fr. 20'000.-
Fr. 10.-
Fr. 10.- bis Fr. 20.-
Kinder
Todesfall
Progressives Invaliditäts-kapital
Spital-pauschale(pro Tag)
Heilungskosten und diverse Kosten*
1
Fr. 5'000.-
Fr. 150'000.-
Fr. 10.-
In Ergänzung zu KVG, UVG, IVG, MVG, ohne Beschränkung der Dauer, Einzelheiten oben erwähnt
Die ambulanten Behandlungs- sowie die Spitalkosten werden ergänzend zu den im KVG, VVG, IVG und MVG vorgesehenen Leistungen übernommen, ohne Beschränkung der Dauer und weltweit
Heilungskosten
Kosten für Alternativmedizin
12 Konsultationen, die nach dem Unfalltag innert Jahresfrist von einem Therapeuten erbracht werden
Hauspflege
Bis zu Fr. 300.- pro Tag, wenn die Hauspflege ärztlich verordnet ist und von einem offiziellen Pflegedienst durchgeführt wird
Kuren und Erholungsaufenthalte
Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden übernommen Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden übernommen. Fr. 200.- für Aufenthalts- und Pensionskosten, jedoch maximal Fr. 6000.- pro Fall
Zahnbehandlungen
Die von einem Zahnarzt verordneten oder durchgeführten Behandlungen werden übernommen. Übernahme der provisorischen und definitiven Behandlungen bei Minderjährigen, sofern diese vor dem vollendeten 22. Lebensjahr erfolgen
Plastische Chirurgie
Bis zu Fr. 60 000.? pro Fall, sofern sich der Eingriff infolge des Unfalles als notwendig erweist
Diverse Kosten
Haushalthilfe durch einen Betreuungsdienst
Bis zu Fr. 80.? pro Tag, jedoch maximal Fr. 6 000.? pro Fall bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%
Hilfsmittel
Erste Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörgeräten und orthopädischen Hilfsmitteln Reparatur- und Ersatzkosten bei Beschädigung oder Zerstörung Mietkosten für Krankenmobiliar
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 60000.? pro Fall
Transportkosten
Sind gedeckt, falls medizinisch notwendig
Transport der sterblichen Überreste
Übernahme der Transportkosten bis zum Wohnsitz in der Schweiz sowie der Kosten für die amtlichen und administrativen Formalitäten
Materialschäden
Bis zu Fr. 6000.? pro Fall Übernahme von Reinigung, Reparatur oder Ersatz (Neuwert) von Kleidern oder anderen persönlichen Gegenständen Übernahme der Reinigungskosten von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen von Privatpersonen, die sich um die Rettung und den Transport der verletzten Person gekümmert haben
Zusätzliche Leistungen bei einem Unfall im Ausland
Wenn die versicherte Person im Ausland ins Spital eingeliefert wird und nicht rückgeführt werden kann, werden folgende Zusatzkosten übernommen: Die Verlängerung des Aufenthaltes von Familienmitgliedern, respektive derjenigen Personen, welche die versicherte Person am Ort der Hospitalisation begleiten Die Reisekosten eines nahen Familienmitgliedes der versicherten Person (Ehepartner/in, Vater/Mutter, Bruder/Schwester oder Lebenspartner/in) bis an den Ort der Hospitalisation, sofern der Spitalaufenthalt mehr als 7 Tage beträgt
Insbesondere für Kinder
Kinderhütedienst bis zum Alter von 15 Jahren
Bis zu Fr. 80.? pro Tag, aber maximal Fr. 6000.? pro Fall, im Falle eines Spitalaufenthaltes einer erwachsenen Person
Begleitkosten bei einem Spitalaufenthalt der versicherten Person
Bis zu Fr. 100.? pro Übernachtung, aber maximal Fr. 3000.? pro Fall Diese Leistung wird für die Begleitung eines Kindes durch eine erwachsene Person oder für ein Kind bis 5 Jahre gewährt, das bei der hospitalisierten Mutter bleiben muss
Beaufsichtigung der Kinder zu Hause
Während 6 Monaten Übernahme der zusätzlichen Ausgaben für eine von einem organisierten und anerkannten Pflegedienst gestellte Person
Kosten schulischer Unterstützung, die von einer Fachperson erteilt wird
Fr. 50.- pro Tag, jedoch maximal Fr. 3'000.- pro Kalenderjahr, wenn die versicherte Person während eines Monates nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen
Taggeld im Falle von Arbeitsunfähigkeit
Dauer des Leistungsanspruchs
720 jours
Mögliche Wartefristen
0, 3, 7, 14, 30, 60, 90 et 180 Tage
Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes
Ausrichtung der vereinbarten Tagespauschale, aber höchstens während 5 Jahren 50% der vereinbarten Tagespauschale während 180 Tagen für Pflege zu Hause, wenn diese von einem organisierten medizinischen Pflegedienst durchgeführt wird und ein Spitalaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann 50% der vereinbarten Tagespauschale während höchstens 180 Tagen für einen Erholungsaufenthalt Doppelte Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes im Ausland oder eines gleichzeitigen Spitalaufenthaltes der versicherten Person und seines Ehepartners/seiner Ehepartnerin infolge desselben Unfalles
Freie Wahl folgender Leistungsbeträge:
Leistungen
Todesfall
Von Fr. 10' 000.-
Bis Fr. 300'000.-
Progressives Invaliditätskapital
Von Fr. 20' 000.-
Bis Fr. 400'000.-
Spitalgeld
Von Fr. 10.- pro Tag
Bis Fr. 100.- pro Tag
Aufgrund seiner spezifischen Tarifierung wird dieses Produkt in unserem Online-Offerten-Modul nicht aufgeführt.