| Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Schadenfälle infolge Kriegsunruhen, Aufruhr oder Massenaufstände, Terrorismus, Sabotage oder ähnlicher Ereignisse von der Versicherung ausgeschlossen sind (Art. 4.1.13 AVB). Dementsprechend empfehlen wir Ihnen dringend, die Rubrik «Reisehinweise» auf der Internetseite des EDA prechend empfehlen wir Ihnen dringend, die Rubrik «Reisehinweise» auf der Internetseite des EDA zu beachten, welche Sie über die aktuelle Situation verschiedener Länder (ausser der Länder Westeuropas) und der allfälligen Risiken, denen Sie sich bei einem Aufenthalt aussetzen, informiert |