80% der Kosten von maximal Fr. 10?000.? pro Kalenderjahr (gemäss Tarif SSO- UV/ MV/ IV), welche die durch die Kategorie Complementa Plus gedeckten Fr. 1?500.? überschreiten
Vollnarkose
Wird für eine zahnärztliche Behandlung (Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen) eine Vollnarkose benötigt, werden deren Kosten, bis zum vollendeten 6. Altersjahr, gemäss dem SSO- Tarif, oder gegebenenfalls dem medizinischen Tarif der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), übernommen
Orthodontische Behandlungen
Honorare und Apparate
80% der Kosten von maximal Fr. 1?500.? alle 4 Versicherungsjahre. Betrag ist auf mehrere Versicherungsperioden kumulierbar
Zahntechnische Leistungen
Anfertigung von Kronen, Brücken und Prothesen
80% der Kosten von maximal Fr. 1?000.? pro Kalenderjahr
Prävention
Kontrolluntersuchungen und Zahnsteinentfernung
Ab dem zweiten Versicherungsjahr, Kostenübernahme von maximal Fr. 80.? pro Kalenderjahr, ohne Franchise und Selbstbehalt
Aufnahmebedingungen
Zahnärztlicher Fragebogen
Entschädigung von Fr. 100.? bei Abschluss der vorliegenden Versicherungskategorie
Zusätze zur Complementa Plus und zur Denta
Beteiligungen des Versicherten
Fr. 500.- Jahresfranchise auf der Complementa Plus Selbstbehalt von 20% nach Abzug der oben erwähnten Franchise
Teildeckung der Franchise für Minderjährige
Übernahme von 50% der Franchise von Fr 500.? , die von den Leistungen der Complementa Plus abgezogen wird
Bonus
Beziehen Sie während 5 Jahren keine Leistungen (Prävention ausgenommen), erfolgt die erste darauffolgende Behandlung ohne Selbstbehalt