Produkte      Nützliche Informationen      Über uns      Kontakt      Sitemap       
Home

Über die Assura
Philosophie
Portrait

Produkte
Alle Produkte
Grundversicherung
Complementa Maxi
Complementa Plus
Priveco / Priveco Plus
Optima / Optima Plus
Ultra
Hospita
Denta Plus
Denta
Medna
Natura
Mondia
Previsia
Previsia Plus / Previsia Maxi
Pecunia
Aventura
Vorgeburtsversicherung

Nützliche Informationen
Eintrittsalter garantiert
Sich bei Assura versichern
Subventionen
Generika-Medikamente

Downloads
Antragsformulare
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Prospekte

Vergleich aller Krankenkassen KVG

Kontakt
Kontaktieren Sie uns

Info
Unser Standort
Impressum
Disclaimer
AGB's
Sitemap
Eigene Homepage
Jobs
News

Interessante Websiten
Linkpartner

© Copyright by AWS-Informatik GmbH
Webmaster
System powered by:
AWS-Informatik GmbH
Denta Plus


Bleiben Sie jung mit der Assura!

VVG-Bedingungen
Denta Plus-Bedingungen


Leistungen Denta Plus

Ambulante Behandlungen
Diagnostische und therapeutische Massnahmen Vergütung (gemäss Tarif SSO-UV/MV/IV) bis zu höchstens 80% eines maximalen Rechnungsbetrages von Fr. 15'000.- pro Jahr, nach Abzug einer Franchise von Fr. 500.-/250.-

Orthodontische Behandlungen
Honorare und Apparaturen Kieferorthopädische Behandlungen werden im Umfang von maximal Fr. 500.- pro vollendetem Versicherungsjahr berücksichtigt. Maximal kumulierbarer Betrag über mehrere Versicherungsperioden: Fr. 10'000.-. Die Assura S.A. übernimmt 80% der versicherten Leistungen. Vergütung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr

Zahntechnische Leistungen
Anfertigung von Kronen, Brücken und Prothesen Kostenübernahme von 80% bei einem maximalen Rechnungsbetrag von Fr. 1'000.- pro Jahr

Prävention
Kontrolluntersuchung und Zahnsteinentfernung Ab dem 2. Versicherungsjahr Übernahme von maximal Fr. 80.- pro Jahr, ohne Franchise und Selbstbehalt

Aufnahme
Zahnärztlicher Fragebogen Die Assura S.A. vergütet Fr. 100.-, sofern der Antragssteller dieser Kategorie beitritt

Vollnarkose
Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden die Kosten einer für die Zahnbehandlung notwendigen, medizinisch indizierten Vollnarkose (Zahnfüllungen, Extraktionen und Vitalamputationen der Pulpa) übernommen. Massgebend für die Berechnung der Leistungen ist der Vertragstarif SSO, subsidiär der für die obligatorische Krankenversicherung (KVG) gültige Tarif

Bonus
Beansprucht der Versicherte während einer Zeitspanne von 5 Jahren keine Leistungen aus der vorliegenden Kategorie, werden die festgesetzten Franchisen bei der ersten Behandlung, die der genannten Zeitspanne folgt, nicht erhoben. Davon ausgenommen ist der Pauschalbetrag, der für die Prävention gewährt wird

Kumulierte Leistungen
Leistungen aus der Kategorie Complementa Maxi werden zusätzlich zu dem im Rahmen der Denta Plus vorgesehenen Betrag von Fr. 15'000.- erbracht. In diesem Fall wird die Franchise nur ein Mal erhoben



3A Allfinanz Assekuranz Allnova AG

Beratungsstelle Assura

Badenerstrasse 621

CH-8048 Zürich
Tel. 043 / 818 68 68
Email
PostIt Assura (130) de